Als Erneuerung gilt die Erstellung der Bestandteile der amtlichen Vermessung neuer Ordnung durch Umarbeitung und Ergänzung einer definitiv anerkannten amtlichen Vermessung. Neben der Aktualisierung der Objekte werden die bestehenden Grundlagen durch Berechnung, Konstruktion, Digitalisierung, Interpolation und Transformation erneuert.