Karten und Pläne - und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren - sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden.

Grenzmutation
Eine Änderung einer Liegenschaftsgrenze bedingt einer öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson. Der Mutationsplan wird durch den Nachführungsgeometer erstellt. Zu beachten sind die Beschränkungen bez. Bodenrecht (Auskunft gibt das Landwirtschaftsamt).

Rekonstruktion
Absteckung und Vermarkung von zerstörten Grenzpunkten.

Dienstbarkeitspläne
Seit 2010 müssen Dienstbarkeiten mittels öffentlicher Beurkundung erstellt werden. Als Grundlage ist der Plan für das Grundbuch zu verwenden.

Fixpunktunterhalt
Das Fixpunktnetz als Grundlage für die Vermessung wird laufend unterhalten. Festgestellte Schäden oder Gefährdungen von Fixpunkten sind dem Nachführungsgeometer zu melden.

 

Geografische Namen
Die Amtliche Vermessung ist für die Sammlung und Verwaltung der geografischen Namen zuständig.

Nachführung
Sofern ein Meldewesen organisiert werden kann, erfolgt die Nachführung der amtlichen Vermessung laufend.

Periodische Nachführung
Die periodische Nachführung (PNF) umfasst sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung, für welche kein Meldewesen besteht.

Kosten
Grundsätzlich trägt der Verursacher die Kosten für die Nachführung der amtlichen Vermessung.

Fachartikel
Zum Thema "Vermessen, Teilen und Vereinigen von Liegenschaften"

Gemeindeverantwortliche in den Kantonen NW und OW

  • Kerns, Sachseln: Christoph Günther, 041 666 00 23, christoph.guenther@trigonet.ch
  • Alpnach, Sarnen: Stephan Muri, 041 666 00 17, stephan.muri@trigonet.ch
  • Giswil, Lungern: Dominik Wagner, 041 666 00 15, dominik.wagner@trigonet.ch
  • Beckenried, Dallenwil, Emmetten, Engelberg, Oberdorf, Wolfenschiessen: Damian Schleiss, 041 618 61 27, damian.schleiss@trigonet.ch
  • Buochs, Ennetbürgen, Ennetmoos, Hergiswil, Stans, Stansstad: Christoph Müller, 041 618 61 24, christoph.mueller@trigonet.ch